«Wir brauchen Archive, um den Vergleich herzustellen zwischen dem was früher war, und dem was heute ist oder vielleicht morgen sein wird, denn heute haben wir fast nur noch im Archiv Begegnungsmöglichkeiten mit der Geschichte». Boris Groys, Philosoph
Archive für Garten- und Landschaftsarchitektur sind rar und nicht selbstverständlich. Die Bedeutung und Einmaligkeit des Archivs für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA im internationalen Rahmen wurde an der Feier zum 20 jährigen Bestehen des Archivs am 23. März 2002 herausgestellt.
«Bislang ist das Archiv in seiner bestehenden Form die einzige Institution in der Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus, die sich derart umfassend um die Erhaltung des Kulturgutes Garten bemüht. Daher kommt dem Archiv eine nationale Bedeutung zu».
Erik A. de Jong, Kunsthistoriker
Im Jahre 1977 erwarb die damalige Abteilung für Grünplanung, Landschafts- und Gartenarchitektur (heute Abteilung für Landschaftsarchitektur) des Interkantonalen Technikum Rapperswil ITR (heute Hochschule für Technik Rapperswil HSR) den umfangreichen Nachlass des Landschaftsarchitekten und Lehrers an der Gartenbauschule Oeschberg, Albert Baumann. Damit war der Grundstein für die Gründung eines Schweizer Archivs für Landschaftsarchitektur gelegt. 1980 übergab Hans Nussbaumer den gesamten Planbestand der Gartenbau-Dynastie Mertens-Nussbaumer - zunächst provisorisch - der Obhut des ITR. Dies löste Diskussionen über die Schaffung einer tragfähigen Basis für das Archiv aus.
1981 entschieden sich ITR und der Bund Schweizer Garten- und Landschaftsarchitekten BSG (heute Bund Schweizer Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten BSLA) für die Gründung einer Stiftung. Diese Stiftung wurde 1982 unter dem Namen "Stiftung Archiv für Schweizer Gartenarchitektur und Landschaftsplanung" gegründet, vom Kanton St. Gallen beurkundet und unter Bundesaufsicht gestellt. Neben den Initiatoren ITR und BSG wurde die Archiventwicklung vom Verband Schweizerischer Gärtnermeister VSG (heute Jardin Suisse), dem Verband Schweizerischer Stadtgärtnereien VSSG, dem Schweizerischen Heimatschutz SHS, dem Schweizerischen Bund für Naturschutz SNB (heute Pro Natura) und der Gesellschaft für Schweizer Kunstgeschichte GSK unterstützt.
1999 - nach Zusammenschluss der Stiftung mit verwandten Stiftungen zur Schweizerischen Stiftung für Landschaftsarchitektur SLA - wurde der Archivname angepasst, es hiess von nun an Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA.
Ende 2013 konnte der Standort des Archivs an der Hochschule für Technik Rapperswil HSR durch die Unterzeichnung eines Vertrags zur gemeinsamen Trägerschaft und Dauerleihgabe zwischen der SLA und der HSR langfristig gesichert werden.
Im Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA werden bis heute Dokumente zur Garten- und
Landschaftsarchitektur der Schweiz gesammelt und der Forschung, der Lehre sowie der Gartendenkmalpflege zugänglich gemacht. Die Sammlung ist in ihrer Form und ihrem Umfang in der Schweiz
und über die Landesgrenzen hinaus einzigartig.
Das Archiv beherbergt mittlerweile fast vierzig Vor- und Nachlässe von bedeutenden Gartenkünstlern seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Insgesamt sind
dies:
Unter den Nachlassgebern befinden sich Persönlichkeiten wie Evariste Mertens, Willi Neukom, Ernst Cramer oder Leberecht Migge. Cramers Originalpläne des „Garten des Poeten“ sind beispielsweise in den Beständen des ASLA.
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Sammlungen
Deposita
Die Benutzung des Archivs erfordert eine persönliche Voranmeldung unter Angabe des Zwecks über folgende Kontaktmöglichkeiten. Eine Terminbestätigung ist unerlässlich.
Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA
Oberseestrasse 10 / Postfach 1475
CH-8640 Rapperswil-Jona
Tel. +41 (0)55 222 45 19
Der Aufwand für die Bearbeitung für Anfragen wird gemäss Gebührenordnung in Rechnung gestellt.
Abbildungen von Archivalien des ASLAs müssen mit der folgenden Quellenangabe in der Bildlegende versehen sein:
Mit wenigen Ausnahmen gelangen Archivalien nur für Ausstellungszwecke und nur mit Genehmigung der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsarchitektur SLA zur Ausleihe. In Abhängigkeit des Ausleihguts müssen die entsprechenden konservatorischen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Von jedem ausgeliehenen Objekt wird ein hochauflösender Scan erstellt, der vom Leihnehmer zu bezahlen ist. Der Arbeitsaufwand für die Bereitstellung und Rücknahme sowie Versicherungs-, Verpackungs- und Transportkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Leihnehmers.